Das Ministerium für Staatssicherheit
Das Ministerium für Staatssicherheit (kurz: MfS, umgangssprachlich: Stasi) war der Geheimdienst der DDR und zugleich auch eine Ermittlungsbehörde für politische Straftaten. Das Ministerium wurde bekannt durch seine massive überwachung, Unterdrückung und Einschüchterung der Bevölkerung innerhalb des Landes. Teilweise setzte die Stasi sogar die Folter als Mittel gegen Oppositionelle und Kritiker.
Das MfS stellte keinen klassischen Nachrichtendienst dar, da dessen Aufgaben weit über die normalen Machenschaften hinaus gingen. So war die Stasi befugt polizeilich (Exekutive) und staatsanwaltlich (Judikative) gegen Personen zu ermitteln.
Im Inland wurden durch die Stasi verschiedenste Arbeiten durchgeführt. So wurden Agententätigkeiten beispielsweise gegen Intellektuelle und die Kirch ausgeübt, die DDR-Bürger umfassend überwacht, zum Beispiel durch Zensur, Bespitzeln und Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Des Weiteren kontrollierte das MfS sämtliche bewaffnete Organe (Polizei), den Staatsapparat, volkswirtschaftliche Organe (Betriebe), Verkehrswesen und Touristik. Parteimitglieder der SED konnten Personenschutz von der Stasi erhalten. Des Weiteren wurden politisch motivierte verbrechen von dieser Organisation genauer untersucht, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsorganen.
Obwohl nach der Verfassung die Volkskammer über die höchste Macht im Land verfügt, lag diese in der Realität in der Hand der Staatspartei. So wurden das Politbüro und das Zentralkomitee der SED zu den wichtigsten Institutionen in der DDR. Der Führungsanspruch der Staatspartei war sogar ab 1968 in der Verfassung der DDR festgelegt.
Im Ausland versuchte die Stasi Informationen über Westdeutschland und Westberlin und dessen Institutionen zu erlangen. Darüber hinaus wurde die aktive Spionageabwehr und aktive Beeinflussung des Lebens im Westen ein Ziel des MfS.
Die Bedeutung des Ministerium für Staatssicherheit wird besonders deutlich, wenn man die Anzahl an Beschäftigten betrachtet. So waren 91.000 Menschen dort hauptamtlich angestellt, darüber hinaus gab es weit mehr als 100.000 inoffizielle Mitarbeiter. Etwa ein Prozent der Bevölkerung über 18 Jahren waren somit innerhalb der DDR für das Ministerium tätig.
Auf Grund der Misshandlungen bürgerte sich der Begriff Stasiopfer ein. So wurden Menschen bezeichnet, wessen Leben, Gesundheit, Eigentum oder persönliche Freiheit wegen des MfS in der DDR beeinträchtigt wurde. Die Schädigungen gingen dabei von Verleumdung und Verdienstabzug bis zum Entfremden von Kindern, Zerstören von Beziehungen und dem gezielten Treiben in den Suizid. Diese Unrecht wurde vor Allem auch gegen politische Gegner und Republikflüchtlinge angewandt.
Der mit einem Oscar ausgezeichnete deutsche Film "Das Leben der Anderen" gewährt dem Betrachter einen sehr guten Einblick in die Tätigkeiten der Stasi.