header photo

Die DDR

Von der Entstehung bis zur Wiedervereinigung

Die Politik in der DDR

In der DDR ging die Macht von der Staatspartei, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), aus. Sie war eine kommunistische Partei und verwirklichte die Grundprinzipien einer Volksrepublik, wodurch das Land als ein sozialistischer Staat betrachtet werden kann. Da die SED praktisch die einzige Partei darstellte, kann man von einem Einparteienstaat sprechen.

Prinzipiell war die Volkskammer, das Parlament der DDR, das oberste Organ im Staat. Dessen Mitglieder wählten das kollektive Staatsoberhaupt, den Staatsrat, und den Ministerrat, welcher de facto die Regierung darstellte. Des Weiteren wurden die Richter des Obersten Gerichts, der Generalstaatsanwalt und der Präsident von der Volkskammer gewählt. Folglich hatte das Parlament Kontrolle über alle Gewalten (Legislative, Exekutive, Judikative), weshalb es keine Gewaltenteilung in der DDR gab.

Alle 4 Jahre, später dann nur noch alle 5 Jahre wurden 500 Abgeordnete in die Volkskammer gewählt. Obwohl die Wahlen nach der Verfassung allgemein, gleich und geheim sein sollten, stand jedoch bereits vor der Wahl die Zusammensetzung der Volksvertretung fest, da diese über eine Einheitsliste festgelegt wurde. Falls ein DDR-Bürger nicht im Sinne der Einheitspartei abstimmte, so konnte das durchaus negative Folgen nach sich ziehen. In der Regel errang die SED in den Wahlen stets eine Mehrheit von 99%.

Obwohl nach der Verfassung die Volkskammer über die höchste Macht im Land verfügt, lag diese in der Realität in der Hand der Staatspartei. So wurden das Politbüro und das Zentralkomitee der SED zu den wichtigsten Institutionen in der DDR. Der Führungsanspruch der Staatspartei war sogar ab 1968 in der Verfassung der DDR festgelegt.

Offiziell gab es in der Deutschen Demokratischen Republik vier weitere Parteien wie die Christlich-Demokratische Union (CDU) oder die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD), welche jedoch in der Nationalen Front mit der SED zusammengeschlossen waren.

Die DDR war aus heutiger Sicht betrachtet kein Rechtsstaat, da es weder Verwaltungsgericht zum Vorgehen gegen staatliche Maßnahmen noch die Garantie für einen Rechtsweg bei gerichtlichen Entscheidungen gab. Des Weiteren waren die Rechtsanwälte abhängig vom Staat und hatten keinerlei Akteneinsicht, wodurch die überprüfung der Vorwürfe vor Gericht nicht möglich war. So war es der DDR-Regierung besser möglich politische Gegner zu verfolgen und zu inhaftieren. Mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Nationalen Volksarmee und der Polizei, welche alle von der SED kontrolliert wurden, schuf die SED weitere Organe zur ü;berwachung und Kontrolle der Bürger.

Die Staatspartei wirkte sogar in den Bereich der Medien, Kunst und Bildung. So wurden Fernsehen, Radio, Literatur, Kunst und Zeitungen zensiert und gleichzeitig der Westen als Feind der DDR inszeniert. Gerade die Jugend sollte diese Abgrenzung zur Bundesrepublik verinnerlichen, weshalb auch das Bildungssystem von der Ideologie der SED geprägt war.